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   OVG Sachsen, 26.04.2010 - 3 D 183/09   

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https://dejure.org/2010,24242
OVG Sachsen, 26.04.2010 - 3 D 183/09 (https://dejure.org/2010,24242)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.04.2010 - 3 D 183/09 (https://dejure.org/2010,24242)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. April 2010 - 3 D 183/09 (https://dejure.org/2010,24242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 166; ZPO § 114 S. 1
    Mutwillige Rechtsverfolgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwilligkeit einer Klage bei Heranziehung zur erkennungsdienstlichen Behandlung eines Klägers mangels Hilfsbedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81b
    Mutwilligkeit einer Klage bei Heranziehung zur erkennungsdienstlichen Behandlung eines Klägers mangels Hilfsbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05

    Verjährung einer Zugewinnausgleichsforderung - Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2010 - 3 D 183/09
    Unterlässt sie dies, ist der Vorwurf der Mutwilligkeit gerechtfertigt (Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 114 Rn. 36; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 16.2.2005, NJW-RR 2005, 871 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2011 - 6 M 23.09

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Ausbildungsförderung; Rückforderung;

    Mutwilligkeit ist anzunehmen, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (OVG Bautzen, Beschluss vom 26. April 2010 - 3 D 183/09 -, Juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 6 M 16.13

    Wohngeld; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Beschwerde;

    Mutwilligkeit ist anzunehmen, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (OVG Bautzen, Beschluss vom 26. April 2010 - 3 D 183/09 -, Rn. 3 bei juris).
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